Ehe- und Familienrecht, Scheidungen
Das Ehe- und Familienrecht ist eine Rechtsmaterie, bei der es zu gravierenden Einschnitten für das restliche Leben kommen kann. Sowohl die Eheschließung als auch die Scheidung haben – neben dem emotionalen Aspekt – auch eine finanzielle Seite. Es geht nämlich um finanzielle Forderungen, die jahrzehntelang andauern können.
Insbesondere die Scheidung ist ein hoch emotionales Ereignis. Nicht selten sind auch Kinder mitbetroffen, was die Sache nicht leichter macht.
Es ist daher wichtig, vor diesem großen Schritt der Eheschließung oder der Scheidung eine gute Rechtsberatung einzuholen.
Gerne berate und vertrete ich – als Rechtsanwältin für Ehe- und Familienrecht und Scheidungen – Sie in dieser besonders emotionalen Angelegenheit sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.
Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Ehe- und Familienrecht und Scheidungen umfassen insbesondere:
- Erstellung und Überprüfung von Eheverträgen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Scheidung (einvernehmliche Scheidung, strittige Scheidung)
- Beratung und Vertretung im Aufteilungsverfahren (Vermögensaufteilung)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Obsorge
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Unterhalt (Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Kontaktrecht
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Wegweisung