Immobilienmaklerrecht

Bei sehr vielen Immobiliengeschäften bzw Immobilientransaktionen ist ein Immobilienmakler als Vermittler involviert. Die Vermittlungstätigkeit des Immobilienmaklers umfasst

Den Immobilienmakler treffen bei seiner Vermittlungstätigkeit diverse Pflichten – v.a. die Informations- und Aufklärungspflichten, Schutz- und Sorgfaltspflichten, Treuepflicht – gegenüber seinem Auftraggeber. Aber auch gegenüber Dritten und den Berufskollegen hat der Immobilienmakler gewisse Pflichten einzuhalten.

Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Immobilienmakler  v.a. mit Schadenersatzansprüchen (Haftungsansprüche) und/oder mit Provisionsminderung konfrontiert werden.

Ich berate und vertrete Immobilienmakler bei Abwehr solcher Ansprüche sowie bei der Durchsetzung der Provisionsansprüche des Immobilienmaklers. Meine Mandanten profitieren dabei nicht nur von meinem juristischen Wissen und Erfahrung als Rechtsanwältin, sondern auch von meiner zusätzlichen Ausbildung und Erfahrung als Immobilienmaklerin.

Umgekehrt berate und vertrete ich Auftraggeber des Immobilienmaklers und Dritte – egal, ob Verbraucher oder Unternehmer – und prüfe die Provisionsansprüche des Immobilienmaklers auf Berechtigung und wehre diese vor dem Gericht ab.

Immobillienmaklerrecht
Immobillienmaklerrecht

Meine Leistungen als Rechtsanwältin für den Bereich Immobilienmaklerrecht umfassen insbesondere:

Blogbeiträge zu Immobilienmaklerrecht

Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers im Zusammenhang mit dem zulässigen Mietzins im Vollanwendungsbereich des MRG