Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Während im Zivil- bzw Privatrecht eine Gleichstellung zwischen den Beteiligten herrscht, gilt im Verwaltungsrecht eine Überordnung des Staates dem Bürger gegenüber.
Zum Verwaltungsrecht zählen sehr viele Bereiche wie etwa das Gewerberecht, Staatsbürgerschafts- und Fremdenrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Führerscheingesetz, Sicherheitspolizeigesetz etc.
Nachdem ich bei einer Behörde als Juristin (Strafreferentin) tätig war, kenne ich die Behörden von „innen“ und weiß, wie sie „ticken“.
Selbstverständlich setze ich diese besondere berufliche Erfahrung im Verwaltungsverfahren im Sinne meiner Mandantschaft ein, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht umfassen insbesondere:
- Beratung und Vertretung vor Behörden im Zusammenhang mit Gewerberecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Staatsbürgerschaftsrecht, Fremdenrecht etc.
- Beratung und Vertretung vor dem Landesverwaltungs- und dem Bundesverwaltungsgericht
- Beratung Vertretung vor dem Verwaltungsgerichtshof
- Beratung und Vertretung vor dem Verfassungsgerichtshof
- Beratung und Vertretung im Verwaltungsstrafverfahren (Bekämpfung von Strafverfügungen, Strafbescheiden etc.)
- u.v.m.