Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Während im Zivil- bzw Privatrecht eine Gleichstellung zwischen den Beteiligten herrscht, gilt im Verwaltungsrecht eine Überordnung des Staates dem Bürger gegenüber.

Zum Verwaltungsrecht zählen sehr viele Bereiche wie etwa das Gewerberecht, Staatsbürgerschafts- und Fremdenrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Führerscheingesetz, Sicherheitspolizeigesetz etc.

Nachdem ich bei einer Behörde als Juristin (Strafreferentin) tätig war, kenne ich die Behörden von „innen“ und weiß, wie sie „ticken“.

Selbstverständlich setze ich diese besondere berufliche Erfahrung im Verwaltungsverfahren im Sinne meiner Mandantschaft ein, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren. 

Verwaltungsrecht Verwaltungsstrafrecht
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Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht umfassen insbesondere:

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