Liegenschafts- und Immobilienrecht
Immobilien (Liegenschaften, Gebäude) haben mehr denn je eine besondere Bedeutung in unserem Leben – sei es zur Deckung des Grundbedürfnisses Wohnen, für betriebliche Zwecke oder als Anlagevermögen.
Immobilien haben – im Vergleich zu anderen Wirtschaftsgütern – eine lange Lebensdauer und haben dadurch einen besonderen Nutzen, aber auch Risiken, für den Eigentümer.
Der Kapitaleinsatz bei den Immobilien ist in der Regel sehr hoch. Anders als bewegliche Sachen (Kfz, Möbel etc.) unterliegen Immobilien besonderen rechtlichen Vorschriften.
Nachdem ich nicht nur eine Anwaltsausbildung, sondern auch die Ausbildungen für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger habe, verfüge ich über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit Immobilien und Immobilienrecht.
Gerne kümmere ich mich für Sie – egal, ob Sie Verkäufer, Käufer, Nachbar oder sonstige Dritte (zB Fruchtgenussberechtigte, Pfandgläubiger etc) sind, um alle erforderlichen Schritte und zwar von der Planungsphase über die Errichtung der Verträge, Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer, Eintragungsgebühren im Grundbuch) bis hin zur grundbücherlichen Abwicklung.
Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Immobilien und Immobilienrecht umfassen insbesondere:
- Errichtung und Überprüfung von Kaufverträgen für Immobilien
- Errichtung und Überprüfung von Tausch- und Schenkungsverträgen für Immobilien
- Errichtung von Übergabsverträgen
- Errichtung und Überprüfung von Dienstbarkeitsverträgen
- Errichtung und Überprüfung von Wohnungseigentumsverträgen
- Errichtung von Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechtsvereinbarungen
- Errichtung und Überprüfung von Pfandurkunden
- Einholung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung im Zuge von Liegenschaftstransaktionen
- Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragsteuer, Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
- Grundbuchssachen
- u.v.m.