Liegenschafts- und Immobilienrecht

Immobilien (Liegenschaften, Gebäude) haben mehr denn je eine besondere Bedeutung in unserem Leben – sei es zur Deckung des Grundbedürfnisses Wohnen, für betriebliche Zwecke oder als Anlagevermögen.

Immobilien haben – im Vergleich zu anderen Wirtschaftsgütern – eine lange Lebensdauer und haben dadurch einen besonderen Nutzen, aber auch Risiken, für den Eigentümer.

Der Kapitaleinsatz bei den Immobilien ist in der Regel sehr hoch. Anders als bewegliche Sachen (Kfz, Möbel etc.) unterliegen Immobilien besonderen rechtlichen Vorschriften. 

Nachdem ich nicht nur eine Anwaltsausbildung, sondern auch die Ausbildungen für Immobilienmakler, Immobilienverwalter und Bauträger habe, verfüge ich über besondere Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit Immobilien und Immobilienrecht.

Gerne kümmere ich mich für Sie – egal, ob Sie Verkäufer, Käufer, Nachbar oder sonstige Dritte (zB Fruchtgenussberechtigte, Pfandgläubiger etc) sind, um alle erforderlichen Schritte und zwar von der Planungsphase über die Errichtung der Verträge, Berechnung und Abfuhr der anfallenden Steuern (Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer, Eintragungsgebühren im Grundbuch) bis hin zur grundbücherlichen Abwicklung.

Liegenschaftsrecht Immobilienrecht
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Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Immobilien und Immobilienrecht umfassen insbesondere:

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