Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts.

Das Schadenersatzrecht (Haftpflichtrecht) regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter für einen Schaden von jemand anderem Ersatz verlangen kann.

Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb man Geschädigter ist und Schadenersatzansprüche gegenüber jemand anderem hat oder selbst mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert wird. Diese Gründe können z.B. sein, dass Ihr Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag nicht eingehalten hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Weitere Gründe können deliktischer Natur sein, das heißt, dass jemand Sie etwa im Zuge eines Verkehrsunfalls oder Sportunfalls verletzt hat, Ihr Eigentum beschädigt hat etc.

Gewährleistung ist die verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel, die seine Leistung (oder Ware) bei der Erbringung aufweist – zB die Leistung eines Handwerkers, den Sie beauftragt haben oder das Auto, das Sie gekauft haben, ist mangelhaft.

Ich berate und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Zusammenhang mit Schadenersatz- und Gewährleistungsbelangen.

Schadenersatz Gewährleistungsrecht
Schadenersatz Gewährleistungsrecht

Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Schadenersatz und Gewährleistung umfassen insbesondere:

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