Zivilrecht, Prozessführung
Das Zivilrecht – genannt auch Privatrecht – regelt die Rechtsbeziehungen der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z.B. eine GmbH) untereinander.
Die zivilrechtlichen Regeln betreffen vielfältige Lebensbereiche wie etwa Personenrecht, Familienrecht, Eherecht, Erbrecht, Sachenrecht, Schuldrecht etc.
Die meisten Rechtsbereiche meiner Kanzleispezialisierung betrifft das Zivilrecht. Selbstverständlich übernimmt meine Anwaltskanzlei auch die Prozessführung – egal, ob streitiges oder außerstreitiges Verfahren und egal vor welchen Gerichten – in diesen Rechtsbereichen.
Wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, kümmert sich meine Kanzlei für alle notwendigen Schritte für eine Rechtschutzdeckung und rechnet dann – wenn eine Rechtschutzdeckung gewährt wird – direkt mit Ihrer Rechtschutzversicherung ab.
Meine Leistungen als Rechtsanwältin für Zivilrecht und Prozessführung umfassen insbesondere:
- Einholung der Rechtschutzdeckung bei Ihrer Rechtschutzversicherung
- Vorprozessuale (außergerichtliche) Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Abwehr behaupteter Ansprüche gegen Sie
- Beratung und Vertretung vor dem Bezirksgericht, Landesgericht, Handelsgericht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof
- Verfassen und Einbringung von Rechtsmitteln
- Abrechnung mit Ihrer Rechtschutzversicherung bei Vorliegen einer Rechtschutzdeckung
- u.v.m.