Strafrecht und Strafverteidigung

Die ersten Schritte im Strafverfahren werden im sogenannten Ermittlungsverfahren durch die Polizei – diese unter der Leitung der Staatsanwaltschaft – getätigt. Dabei wird der Tatverdächtige – und später der Beschuldigte – von der Polizei einvernommen. Da die Tatverdächtigen oder die Beschuldigten meistens Scheu, ja sogar Angst, vor der Polizei haben, verhalten sie sich vor der Polizei nicht selten kontraproduktiv für sich selbst.

Als Strafverteidigerin kläre ich Sie über Ihre Rechte als Tatverdächtiger, Beschuldigter oder Angeklagter auf und begleite Sie zur Einvernahme vor der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Nachdem ich bei hunderten solcher Einvernahmen anwesend war, weiß ich, worauf man als Strafverteidiger achten muss, um Ihre Rechte bestens zu verteidigen.

Bereits im Laufe dieses Ermittlungsverfahrens tätige ich alle notwendigen Schritte, damit das Ermittlungsverfahren bestenfalls eingestellt wird und es gar nicht zu einem Strafantrag oder einer Anklage gegen Sie kommt.

Selbstverständlich verteidige ich Sie auch in der Hauptverhandlung vor dem Gericht in erster Instanz oder im Rechtsmittelverfahren. Als Strafverteidigerin setze ich Ihre Rechte bei Bedarf bis zum Obersten Gerichtshof durch. 

Wenn Sie umgekehrt Opfer einer Straftat sind, verteidige ich Sie im Zusammenhang mit Ihren Rechten als Opfer.

Wenn Sie durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben – Sie wurden etwa durch eine Straftat am Körper verletzt – mache ich Ihre Rechte als Privatbeteiligte geltend.   

Strafrecht Strafverteidigung
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Meine Leistungen als Strafverteidigerin umfassen insbesondere:

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